Überprüfung der Bescheinigung
nach der 9. Ausnahmeverordnung StVO

(»Tempo-100-Plakette«)

Ein Online-Service der KÜS


Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren?

Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich. Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels unseres Tempo-100 Rechners oder einfach von unseren KÜS-Prüfingenieuren vor Ort bestimmen lassen.

Angaben zum Anhänger:

Zulässige Gesamtmasse in kg:  
  mit Bremse
  mit hydraulischen Schwingungsdämpfern
  Wohnanhänger mit starrem Aufbau
  mit Stabilisierungseinrichtung*
    *) Stabilisierungseinrichtung nach der 3. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO §1, Nummer 1 d) aa) und bb).

Reifen des Anhängers


Die Reifen des Anhängers dürfen auch beim späteren Betrieb nicht älter als 6 Jahre sein. Das können Sie anhand des auf die Reifen geprägten Herstellungsdatums überprüfen. Außerdem sind noch weitere Bedingungen an die Reifen geknüpft, die der KÜS-Prüfingenieur bei der Ausstellung der Bescheinigung kontrollieren muss.