Überprüfung der Bescheinigung
nach der 9. Ausnahmeverordnung StVO

(»Tempo-100-Plakette«)

Ein Online-Service der KÜS


Überprüfung für einen Anhänger mit folgenden Eigenschaften:
Zulässige Gesamtmasse kg
mit Bremse nein
mit hydraulischen Schwingungsdämpfern nein
Anh. ist Wohnanhänger nein
mit Stabilisierungseinrichtung nein

Ergebnis


Der Anhänger kann mit Zugfahrzeugen mit 100 km/h im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (BGBl. I S. 3171, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2005 [BGBl. I S. 2978]) auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) betrieben werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

Die Bescheinigung zur 9. Ausnahmeverordnung, mit der Sie bei der Zulassungsbehörde Ihre 100-km/h-Plakette bekommen, kann Ihnen ein KÜS-Partner ausstellen.

Einen KÜS-Partner in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Partnersuche auf www.kues.de.

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